Julia Marschner – Physiotherapeutin
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Verordnung und Kostenerstattung
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine von Ihrem praktischen Arzt oder einem Facharzt ausgestellte Verordnung. Wenn Sie diese vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen, ist es möglich, am Ende der Therapieeinheiten den entsprechenden Kassentarif rückerstattet zu bekommen. Die Abrechnung der Therapiekosten erfolgt am Ende jeder Therapieeinheit bar oder per Bankomatzahlung mit mir. Am Ende der Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Termine
Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben. Sollten Sie mich nicht erreichen, sprechen Sie bitte auf die Mailbox und hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer. Ich rufe Sie verlässlich zurück!
Vereinbarte Termine werden für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so kann eine Absage nur bis spätestens 24 Stunden (werktags) davor erfolgen. Andernfalls muss ein Ausfallshonorar in Höhe einer Therapieeinheit verrechnet werden.

Mitzubringen
Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Therapieeinheit die ärztliche Verordnung sowie sämtliche therapierelevante Befunde oder Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder mit. Leintücher und Handtücher werden von mir zur Verfügung gestellt.


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